DSGVO auf der Schulhomepage: die wichtigsten Punkte im Überblick
Datenschutzerklärung, eingebundene Drittinhalte und Auftragsverarbeitung – ein verständlicher Überblick für Schulen und Kitas.
Von der POLYPLANET Redaktion · Veröffentlicht Januar 2025 · Zuletzt aktualisiert Juli 2026
Auch eine Schulhomepage verarbeitet in aller Regel personenbezogene Daten – und fällt damit unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das betrifft nicht nur Kontaktformulare, sondern auch scheinbar unauffällige technische Details wie eingebundene Schriftarten, Karten oder Tracking-Tools.
Datenschutzerklärung
Eine vollständige, verständliche Datenschutzerklärung informiert darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, wie lange Daten gespeichert werden und welche Rechte Betroffene haben. Sie sollte für alle eingesetzten Dienste – Hosting, Kontaktformular, Tracking, eingebundene Kalender oder Karten – jeweils einen eigenen Abschnitt enthalten.
Eingebundene Drittinhalte
Werden Schriftarten, Karten, Videos oder andere Inhalte direkt vom Server eines Drittanbieters geladen, kann dabei die IP-Adresse der Besucherin oder des Besuchers an diesen Anbieter übertragen werden – oft, ohne dass das für Nutzende erkennbar ist. Datenschutzfreundlicher ist es, Schriftarten selbst zu hosten und Inhalte wie Karten oder Videos erst nach ausdrücklicher Einwilligung nachzuladen.
Webtracking und Analyse
Um eine Website weiterzuentwickeln, sind Nutzungsdaten hilfreich – datenschutzrechtlich zulässig ist das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Selbst gehostete, datenschutzfreundlich konfigurierte Tools wie Matomo ermöglichen aussagekräftige Auswertungen, ohne Daten an Werbenetzwerke oder andere Dritte weiterzugeben.
Auftragsverarbeitung
Wird die Website von einem externen Dienstleister gehostet und betrieben, bleibt die Schule bzw. der Schulträger in aller Regel datenschutzrechtlich verantwortlich. Mit dem Dienstleister wird dafür üblicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der Pflichten und technische wie organisatorische Maßnahmen regelt.
Das SchulCMS setzt bewusst auf selbst gehostete Schriftarten und datenschutzfreundlich konfiguriertes Webtracking mit Matomo. Details zum Leistungsumfang finden Sie auf der Seite SchulCMS Website-Paket.
Quellen und weiterführende Informationen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / EU-Verordnung 2016/679)
- Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Häufige Fragen zum Datenschutz
Braucht eine Schulhomepage eine Datenschutzerklärung?
Ja. Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet – etwa über Kontaktformulare, eingebundene Karten oder Analyse-Tools –, benötigt eine Datenschutzerklärung, die verständlich über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung informiert.
Dürfen Schulwebsites Google Fonts oder Google Maps direkt einbinden?
Werden Inhalte direkt vom Server eines Drittanbieters geladen, kann dabei die IP-Adresse der Besucherin oder des Besuchers an diesen Anbieter übertragen werden. Datenschutzfreundlicher ist es, Schriften selbst zu hosten und Drittinhalte wie Karten erst nach Einwilligung nachzuladen.
Ist datenschutzfreundliches Webtracking für Schulen möglich?
Ja. Selbst gehostete, datenschutzfreundlich konfigurierte Tools wie Matomo ermöglichen aussagekräftige Auswertungen, ohne Daten an Dritte weiterzugeben.
Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Schulhomepage?
In der Regel die Schule bzw. der Schulträger als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Wird die Website extern gehostet und betrieben, wird dazu üblicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Dienstleister geschlossen.
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