SchulCMS

Bildrechte und Datenschutz auf der Schulwebsite

Bilder sind der häufigste Grund, warum Schulen Post von einer Anwaltskanzlei bekommen. Das SchulCMS führt Ihre Redaktion beim Hochladen durch die Rechtefrage und baut den Bildnachweis auf der Seite daraus automatisch auf.

In den meisten Fällen geht es dabei nicht darum, dass ein Bild gar nicht hätte verwendet werden dürfen. Es geht darum, dass die Namensnennung fehlte – bei einem Foto unter freier Lizenz, einem Stockbild oder einem Pressefoto, das eigentlich genutzt werden durfte. Genau an dieser Stelle setzt das SchulCMS an.

Wie der Bildnachweis entsteht

  1. 1 Beim Hochladen Das SchulCMS fragt nach dem Rechteinhaber und nimmt Link und Linktitel dazu auf. Wer keinen Nachweis braucht, bestätigt das ausdrücklich. Ohne eine dieser beiden Angaben wird der Upload nicht freigegeben.
  2. 2 Auf der fertigen Seite An jedem Bild steht eine kleine verlinkte Nummer. Sie führt zum Bildnachweis im Fußbereich, wo die Rechte aller Bilder dieser Seite gesammelt stehen – mit Namensnennung und Quelle.

Ihre Redaktion muss an den Nachweis nicht denken – und kann ihn auch nicht vergessen, wenn es einmal schnell gehen muss. Das ersetzt keine Rechtsberatung. Aber es sorgt dafür, dass die Frage überhaupt gestellt wird.

Wo das SchulCMS an seine Grenze kommt

Das System prüft nicht, ob die eingetragenen Angaben stimmen – das kann keine Software. Es erzwingt eine Entscheidung und gibt die Angaben anschließend korrekt aus. Ob eine Lizenz die Nutzung deckt und ob eine Einwilligung vorliegt, bleibt Sache Ihrer Einrichtung.

Das gilt besonders für Fotos von Schülerinnen und Schülern. Dafür brauchen Sie eine Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann – unabhängig davon, welches System Sie einsetzen. Wir sagen das lieber deutlich, als es später erklären zu müssen.

Ratgeber: DSGVO auf der Schulhomepage →

Ohne Cookie-Banner

Für die Reichweitenmessung setzt das SchulCMS keine Cookies – Matomo läuft cookie-los. Ein Einwilligungsbanner beim Seitenaufruf entfällt deshalb. Ihre Besucherinnen und Besucher landen auf Ihren Inhalten, nicht auf einer Abfrage.

Eine Einwilligung wird trotzdem eingeholt – nur an anderer Stelle. Inhalte von fremden Servern, also ein Video, eine Karte oder ein eingebetteter Beitrag, bleiben zunächst gesperrt. Erst wenn jemand ausdrücklich zustimmt, wird die Verbindung dorthin aufgebaut. Nicht beim Betreten der Seite, sondern dann, wenn es tatsächlich um fremde Inhalte geht.

Ob Ihre Einrichtung damit alle für sie geltenden Anforderungen erfüllt, klärt Ihr Datenschutzbeauftragter oder eine rechtliche Beratung. Wir beschreiben, was das System tut.

Zwei Stellen, an denen es sonst regelmäßig hakt

Die Anfahrtskarte

Das Kartenmodul holt die Kartendaten über den eigenen Server. Zwischen dem Besucher Ihrer Seite und dem Kartendienst entsteht keine direkte Verbindung. Kartengrundlage ist OpenStreetMap.

Warum es nur ein Kontaktformular gibt

Formulardaten werden per E-Mail versendet. Für eine Terminanfrage ist das unproblematisch – für eine Krankmeldung oder eine Anmeldung nicht. Deshalb sieht das SchulCMS ein Kontaktformular vor und nicht mehr. Für Krankmeldungen gibt es ein eigenes System mit verschlüsselter Übertragung und automatischer Löschung nach Fristen. Sprechen Sie uns an.

Datenschutzorientiert auch im Betrieb

  • Basis-Webtracking mit Matomo – cookie-los
  • Hosting und technischer Betrieb durch POLYPLANET
  • SSL-Zertifikat und Uptime-Monitoring
  • Laufende Updates für WordPress und die verwendeten Erweiterungen

Häufige Fragen zu Bildrechten und Datenschutz

Was passiert, wenn ein Redakteur die Bildrechte nicht angeben will?

Dann kann er stattdessen ausdrücklich bestätigen, dass dieses Bild keinen Urheberrechts-Hinweis benötigt – etwa bei einer eigenen Aufnahme. Was nicht geht: das Feld überspringen und trotzdem veröffentlichen.

Prüft das SchulCMS, ob die eingetragenen Angaben stimmen?

Nein, und das wäre auch technisch nicht möglich. Das System erzwingt, dass sich jemand mit der Frage befasst, und gibt die Angaben anschließend korrekt als Bildnachweis aus. Die inhaltliche Richtigkeit liegt bei Ihrer Einrichtung.

Wie steht es um Fotos von Schülerinnen und Schülern?

Dafür brauchen Sie unabhängig von der Technik eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler, die auch widerrufen werden kann. Das SchulCMS hilft dabei, den Überblick über verwendete Bilder zu behalten, ersetzt aber weder die Einwilligung noch eine rechtliche Prüfung.

Welches Webtracking ist im Website-Paket vorgesehen?

Ein Basis-Webtracking mit Matomo, das cookie-los arbeitet. Welche weiteren Dienste Sie auf Ihrer Website einbinden – etwa Kartendienste, Videos oder Social-Media-Inhalte – entscheiden Sie; für die datenschutzrechtliche Bewertung dieser Einbindungen ist Ihre Einrichtung zuständig.

Warum hat unsere Website kein Cookie-Banner?

Weil für die Reichweitenmessung keine Cookies gesetzt werden – Matomo läuft cookie-los. Ein Einwilligungsbanner beim Seitenaufruf entfällt deshalb. Eine Einwilligung wird an anderer Stelle eingeholt: Inhalte von fremden Servern bleiben gesperrt, bis jemand ausdrücklich zustimmt. Ob Ihre Einrichtung damit alle für sie geltenden Anforderungen erfüllt, klärt Ihr Datenschutzbeauftragter.

Können wir ein Anmelde- oder Krankmeldungsformular einbauen?

Vorgesehen ist ein Kontaktformular. Formulardaten werden per E-Mail versendet – für eine Terminanfrage ist das unproblematisch, für eine Krankmeldung oder Anmeldung nicht. Weitere Formulare können Sie in eigener Verantwortung anlegen. Für Krankmeldungen gibt es ein eigenes System mit verschlüsselter Übertragung und automatischer Löschung nach Fristen. Sprechen Sie uns an.

Ersetzt das eine Datenschutzberatung?

Nein. Wir beschreiben, was das System tut. Ob Ihre Einrichtung damit alle für sie geltenden Anforderungen erfüllt, klärt Ihr Datenschutzbeauftragter oder eine rechtliche Beratung.

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